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   BAG, 13.10.1955 - 2 AZR 106/54   

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BAG, 13.10.1955 - 2 AZR 106/54 (https://dejure.org/1955,84)
BAG, Entscheidung vom 13.10.1955 - 2 AZR 106/54 (https://dejure.org/1955,84)
BAG, Entscheidung vom 13. Oktober 1955 - 2 AZR 106/54 (https://dejure.org/1955,84)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitsverhältnis: Voraussetzungen für die außerordentliche Kündigung eines gewerblichen Arbeiters, Mitgliedschaft im Betriebsrat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Fristlose Entlassung - Gewerblicher Arbeiter - Weiterbeschäftigung - Betriebsratseigenschaft - Pflichtverletzung eines Arbeitnehmers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 2, 138
  • BAGE 2, 139
  • NJW 1955, 1855
  • DB 1955, 1066
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 03.12.1954 - 1 AZR 150/54

    Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus BAG, 13.10.1955 - 2 AZR 106/54
    Denn Betriebsratsmitglieder, die wie die Klägerin gewerbliche Arbeiter sind, können nicht nur aus den engeren in § 123 Abs. 1 GewO aufgezählten Gründen, sondern darüber hinaus aus jedem wichtigen Grunde nach § 124 a GewO fristlos entlassen werden (BAGE 1, 185 -188).

    Ein Verstoß gegen die besonderen dem Arbeitnehmer als Betriebsratsmitglied obliegenden Amtspflichten für sich allein gibt dem Arbeitgeber kein Recht zur fristlosen Kündigung (BAGE 1, 185 -189).

    Das Betriebsratsmitglied steht also hinsichtlich der Frage, ob sein Verhalten einen Grund zur fristlosen Entlassung bildet, was die Frage der Pflichtverletzung aus dem Vertrage und die Schwere dieser Verletzung betrifft, jedem anderen Arbeitnehmer gleich (BAGE 1, 185 -189, 190).

  • BAG, 06.09.1990 - 2 AZR 165/90

    Annahmeverzug; Anrechnung anderweitigen Verdienstes

    Für die Voraussetzungen der Anrechnung ist der Arbeitgeber darlegungs- und beweispflichtig (BAGE 6, 306, 310 [BAG 18.10.1958 - 2 AZR 291/58] = AP Nr. 1 zu § 615 BGB Böswilligkeit, zu II der Gründe; BAG Urteil vom 14. August 1974 - 5 AZR 497/73 - AP Nr. 3 zu § 13 KSchG 1969, zu V 2 a der Gründe; BAG Urteil vom 19. Juli 1978 - 5 AZR 748/77 - AP Nr. 16 zu § 242 BGB Auskunftspflicht, zu III 2 b der Gründe).

    Hierbei muß jedoch eine Überforderung der darlegungs- und beweisbelasteten Partei vermieden werden (vgl. BAG Urteil vom 14. August 1974 - 5 AZR 497/73 - AP Nr. 3 zu § 13 KSchG, zu V 2 a der Gründe und - wenn auch in anderem Zusammenhang - Senatsurteilevom 24. November 1983 - 2 AZR 327/82 - undvom 6. August 1987 - 2 AZR 226/87 - AP Nr. 76 und 97 zu § 626 BGB).

  • BAG, 29.07.1993 - 2 AZR 110/93

    Anrechnung anderweitigen Verdienstes bei Annahmeverzug; Auskunftsanspruch;

    aa) Macht der Arbeitnehmer gegen den Arbeitgeber, der in Annahmeverzug geraten ist, Ansprüche auf Fortzahlung seiner Vergütung geltend, so ist er dem Arbeitgeber zur Auskunft über die Höhe seines anderweitigen Verdienstes im Verzugszeitraum verpflichtet (BAGE 26, 89 = AP Nr. 15 zu § 242 BGB Auskunftspflicht; BAG Urteil vom 14. August 1974 - 5 AZR 497/73 - AP Nr. 3 zu § 13 KSchG 1969; MünchArbR-Boewer, Bd. 1, § 76 Rz 62; Stahlhacke, Der Annahmeverzug des Arbeitgebers in: Brennpunkte des Arbeitsrechts 1991, S. 40; MünchKomm-Schaub, BGB, 2. Aufl., § 615 Rz 65; Staudinger/Richardi, BGB, 12. Aufl., § 615 Rz 158; Koller, SAE 1979, 135).
  • BAG, 15.11.2001 - 2 AZR 310/00

    Umdeutung einer unwirksamen außerordentlichen Kündigungserklärung

    Sie haben dem Gericht lediglich die Tatsachen beizubringen, die für die rechtliche Würdigung erforderlich sind (Vollkommer Anm. zu BAG AP KSchG § 13 Nr. 3; Staudinger/Neumann BGB 13. Aufl. vor § 620 Rn. 94).
  • BAG, 10.11.1988 - 2 AZR 215/88

    Kündigung - Verhältnis zur Abmahnung

    Die Beklagte hatte vielmehr ausdrücklich vorgetragen, die Kündigung sei auch unter diesem rechtlichen Gesichtspunkt zu prüfen, da sie sich in jedem Falle vom Kläger habe trennen wollen (vgl. BAGE 27, 262 [BAG 09.09.1975 - 1 ABR 20/74] = AP Nr. 10 zu § 626 BGB Druckkündigung und BAG Urteil vom 14. August 1974 - 5 AZR 497/73 - AP Nr. 3 zu § 13 KSchG 1969).
  • LAG Düsseldorf, 01.07.2015 - 1 Sa 194/15

    Verzugslohn bei anderweitigem Verdienst; Umfang der Anrechnung

    Diese Rechtsprechung hat das Bundesarbeitsgericht in der Entscheidung vom 14.08.1974 (- 5 AZR 497/73 - AP Nr. 3 zu § 13 KSchG) fortgeführt.
  • BAG, 31.05.1979 - 2 AZR 473/77

    Feststellungsklage - Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung -

    Stein-Jonas-Schumann-Läpold, aaO; Vollkommer, Anm. zu BAG AP Nr. 3 zu § 13 KSchG 1969).

    Auch die weitere Entscheidung des Fünften Senates vom 14. August 1974 (AP Nr. 3 zu § 13 KSchG 1969 m. abl. Anm. v. Vo11kommer = AR-Blattei CD] "Kündigungsschutz", Entsch. 150 m. Anm. v. Herschel) ist nicht einschlägig.

    Da im Streitfall von einem engeren Streitgegenstand und einer rechtzeitigen Berufung der Beklagten auf die Umdeutung auszugehen ist, scheidet auch die Annahme einer die Rechtskraft erweternden Präklusion oder einer besonderen kündigungsrechtlichen Prä- - klusionswirkung aus (vgl. dazu Vollkommer, Anm. zu BAG AP Nr. 3 zu § 13 KSchG 1969 [zu III 2 bis 33).

    Bei der Anwendung des § 140 BGB auf eine rechtsunwirksame außerordentliche Kündigung kommt es darauf an, ob der Kündigende Tatsachen vor getragen hat, die darauf hindeuten, daß die Umdeutung in eine ordentliche Kündigung nach den gegebenen Umständen seinem mutmaßlichen Willen entsprach und dieser Wille dem Gekündigten auch er kennbar geworden ist (BAG AP Nr. 10 zu § 626 BGB Druckkündigung [zu B II der Gründe]; BAG AP Nr. 3 zu § 13 KSchG 1969 [zu I 3 b der Gründe]; BAG AP Nr. 11 zu § 11 KSchG [zu 3 der Gründe]).

  • BAG, 28.02.1958 - 1 AZR 491/56

    Arbeitszeit: außergewöhnlicher Fall - Arbeitsverweigerung - außerordentliche

    Zutreffend geht das Landesarbeitsgericht weiter davon aus, dass auch in diesem Rahmen die Frage der Zumutbarkeit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses, sei es auch nur für die Dauer der Kündigungsfrist, von entscheidender Bedeutung ist (vgl. BAGE 2, 139).

    Diese Differenzierung widerspricht jedoch der Rechtsprechung des Senats (BAGE 1, 185; 2, 139).

    Dagegen ist jener vom Kläger mit der Revision vorgetragene Umstand doch insoweit nicht ohne jede Bedeutung, als untersucht werden muss, ob nicht aus ihm geschlossen werden kann, dass die Beklagte durch ihr Handeln zu erkennen gegeben hat, sie habe die dem Kläger aber von vielen anderen Handlungen als nicht so schwerwiegend angesehen, um dieserhalb fristlos zu kündigen (BAGE 2, 138 = AP Nr. 3 zu § 13 KSchG ).

  • BAG, 18.09.1975 - 2 AZR 311/74

    Arbeitsverhältnis: Druckkündigung, Verfristung, Umdeutung

    Erforderlich ist vielmehr der Vortrag des Arbeitgebers, er habe für den Fall der Unwirksamkeit der außerordentlichen eine ordentliche Kündigung aussprechen wollen (im Anschluß an BAG AP Nr. 3 zu § 13 KSchG 1969).«.

    Das Landesarbeitsgericht konnte die Prüfung der Frage also nicht deshalb unterlassen, weil das Gericht insoweit nicht von Amts wegen tätig zu werden hat (vgl. BAG Urteil vom 14. August 1974 - 5 AZR 497/73 - AP Nr. 3 zu § 13 KSchG 1969 [zu I 3c der Gründe]).

  • BAG, 22.02.1979 - 2 AZR 115/78

    Ordnungsmäßigkeit des Zustimmungsverfahrens bei Mängeln im Bereich des

    Eine nur mittelbare Auswirkung auf die Interessenabwägung kann der Gleichbehandlungsgrundsatz allerdings dann haben, wenn der Arbeitgeber bei gleicher Ausgangslage (gleichartige Pflichtverletzungen) nicht allen beteiligten Arbeitnehmern kündigt und daraus zu schließen ist, daß es für ihn zumutbar ist, das Arbeitsverhältnis auch mit den gekündigten Arbeitneh mern fortzusetzen (BAG AP Nr. 3 zu § 13 KSchG).

    Die Beklagte hat durch die Maßregelung des Klägers durch die fristlose Entlassung nicht nur gegen den bei der Interessenabwägung zu beachtenden Grundsatz verstoßen, daß die Betriebsratseigenschaft nicht das Gewicht einer Pflichtverletzung des Arbeitnehmers erhöht (BAG AP Nr. 3 zu § 13 KSchG).

  • BAG, 26.01.1962 - 2 AZR 244/61

    Berufungsbegründungsfrist - Verlängerung über beantragte Zeitspanne -

    Das deckt sich mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 1, 185 /T88/1897; BAG 2, 138 /T397; BAG 2, 266 / 2 6 9 / ) .
  • BAG, 05.05.1977 - 2 AZR 297/76

    Ausschlußfrist - Verwirkung - Genossenschaft - Generalversammlung - Recht zur

  • BAG, 12.07.1984 - 2 AZR 320/83

    Möglichkeit der Übertragung von Mitwirkungsrechten bei Kündigung auf

  • BAG, 13.08.1987 - 2 AZR 599/86

    Umdeutung einer außerordentlichen Kündigung in eine ordentliche, fristgemäße

  • BAG, 27.06.1980 - 7 AZR 451/78
  • BAG, 25.11.1982 - 2 AZR 21/81

    Kündigung - Auflösungsantrag - Verzugslohn

  • BAG, 20.12.1961 - 1 AZR 404/61

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

  • LAG Hamburg, 29.09.1989 - 3 Sa 42/89

    Arbeitsvertrag; Lohnanspruch; Annahmeverzug; Kündigung; Raumpfleger; Arbeitslohn;

  • BAG, 07.12.1979 - 7 AZR 1063/77

    Leitender Angestellter - Mitteilung des Arbeitgebers - Betriebsrat -

  • LAG Hessen, 07.01.1988 - 13 Sa 23/87

    Rechtfertigung einer außerordentlichen Kündigung durch Nichtausführung einer

  • BAG, 19.07.1978 - 5 AZR 748/77

    Unwirksame Kündigung - Entgeltzahlung aus Annahmeverzug - Anrechnungsmöglichkeit

  • LAG Niedersachsen, 30.11.2001 - 10 Sa 1046/01

    Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung

  • BAG, 20.03.1980 - 2 AZR 1009/78
  • BAG, 10.06.1965 - 2 AZR 339/64

    Arbeitsunfähigkeit - Entlassung - Langzeitarbeiter

  • LAG Düsseldorf, 25.03.2004 - 11 Sa 79/04

    Rechtmäßigkeit einer außerordentlichen Kündigung wegen Verstoßes gegen die

  • LAG Nürnberg, 20.03.1997 - 8 Sa 607/96

    Rechtswirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Arbeitgeberkündigung;

  • BAG, 14.12.1979 - 7 AZR 1042/77

    Kündigung - Kündigungsgründe - Vertragsgestaltung - Betriebsbedingte Kündigung -

  • BAG, 19.01.1978 - 2 AZR 92/77

    Regelung der Arbeitsbedingungen - Auslandsvertretungen der BRD - Einhaltung einer

  • BAG, 03.12.1987 - 2 AZR 462/87

    Umdeutung einer fristlosen in eine ordentliche Kündigung - Ermittlung des

  • LAG Nürnberg, 20.03.1997 - 8 Sa 211/97

    Soziale Rechtfertigung einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung;

  • LAG Sachsen-Anhalt, 20.09.1995 - 1 (3) Ta 93/95

    Streitwert: Kündigung - mehrere Kündigungen

  • BAG, 03.12.1987 - 2 AZR 463/87

    Zulässigkeit der Umdeutung einer unwirksamen fristlosen Kündigung in eine

  • LAG Hamm, 24.05.1985 - 16 (11) Sa 1985/84

    Kündigungsschutz; Außerordentliche Kündigung; Umdeutung einer Kündigung;

  • BAG, 25.10.1962 - 2 AZR 549/61

    Betriebsratsanhörung - Kündigungsgrund

  • OLG München, 07.03.1994 - 31 U 4892/93

    Reichweite eines Feststellungsurteils über die fristlose Kündigung des

  • LAG Hessen, 13.06.1986 - 13 Sa 1309/85

    Umdeutung einer außerordentlichen Kündigung in eine ordentliche Kündigung von

  • BAG, 03.12.1981 - 2 AZR 679/79
  • BAG, 25.06.1981 - 2 AZR 220/79
  • BAG, 24.04.1975 - 2 AZR 439/74
  • LAG Düsseldorf, 28.10.1980 - 11 Sa 914/80

    Rechtswirksamkeit einer ordentlichen und außerordentlichen Kündigung

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